• § 4 (a) bisher:

Der Spaniel muss anlässlich einer Zuchtschau des Cocker Club Deutschland e.V. oder eines anderen, dieselben Rassen im VDH betreuenden Mitgliedsverein eine Zuchttauglichkeit von einem Spezial-, Gruppen- bzw. Allgemeinrichter, welcher im Besitz eines gültigen VDH - Richterausweises ist, erhalten haben.

neu:

Der Spaniel muss anlässlich einer Zuchtschau des Cocker Club Deutschland e.V. oder eines anderen, dieselben Rassen im VDH betreuenden Mitgliedsverein eine Zuchttauglichkeit von einem Spezial-, Gruppen- bzw. Allgemeinrichter, welcher im Besitz eines gültigen VDH - Richterausweises ist, erhalten haben. Es gelten die Zuchttauglichkeitsvoraussetzungen des Rassehundezuchtvereins bei dem die Zuchttauglichkeit erteilt wurde.

  • § 4 (g) bisher nicht vorhanden:

Wenn alle Voraussetzungen des §4 a-f erfüllt sind, müssen die Befunde sowie die Zuchttauglichkeitsbescheinigung sowie evtl. weitere Nachweise zum Zuchtbuchamt gesendet werden, welches die Zuchtfreigabe des Spaniels (auf der Rückseite der Ahnentafel) bescheinigt. Erst danach darf der Hund erstmalig zur Zucht eingesetzt werden. Für alle Hunde, mit denen bereits gezüchtet wurde, gilt dieser Absatz nicht.

Der Beschluss wird der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgelegt.

§32  EINZELEINTRAGUNGEN

  • bisher:

Einzelne Spaniel werden außerhalb der Wurfanmeldung nur dann in das Zuchtbuch des Cocker Club Deutschland e.V. eingetragen, wenn sie importiert wurden und über eine von der F.C.I. anerkannte Ahnentafel verfügen. Sie müssen im Zuchtbuch des Heimatlandes registriert sein. Dem Antrag auf Eintragung sind die vollständigen Herkunftsdokumente beizufügen.

Spaniel mit einer vom VDH/F.C.I. nicht anerkannten Ahnentafel werden in das dem Zuchtbuch angegliederte Livre d'attend eingetragen, wenn sie vorher einem Zuchtrichter, welcher im Besitz eines VDH - Richterausweises ist, zur Übernahme in das Zuchtbuch des Cocker Club Deutschland e.V. vorgeführt wurden.

  • neu:

Einzelne Spaniel werden außerhalb der Wurfanmeldung nur dann in das Zuchtbuch des Cocker Club Deutschland e.V. eingetragen, wenn sie importiert wurden und über eine von der F.C.I. anerkannte Ahnentafel verfügen. Sie müssen im Zuchtbuch des Heimatlandes registriert sein. Dem Antrag auf Eintragung sind die vollständigen Herkunftsdokumente beizufügen. Der Spaniel muss vor der Beantragung einem Zuchtrichter, welcher im Besitz eines VDH-Richterausweises ist, anläßlich einer Zuchttauglichkeitsprüfung des Cocker Club Deutschland e.V., vorgeführt werden. Dieser Zuchtrichter entscheidet ob der Hund ins Zuchtbuch des Cocker Club Deutschland e.V. übernommen werden kann.

Der Beschluss wird der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgelegt.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.