COCKER CLUB DEUTSCHLAND e.V.
gegründet 1989, Sitz Münster
Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH),
angeschlossen der Fédération Cynologique Internationale (F.C.I.)
 
Wichtige Mitteilungen  

Der Cocker Club Deutschland e.V. informiert:

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VDH-Rundschreiben Nr. 7/2005
Verwendung des F.C.I.-Logos

Sehr geehrte Damen und Herren,

zahlreiche VDH-Mitgliedsvereine sowie Züchter haben eine E-Mail von der Delegierten-Commission e. V. (DC) erhalten, in der mitgeteilt wird, dass das F.C.I.-Logo als Wort- und Bild-Marke für die Delegierten-Commission e. V. beim deutschen Patentamt geschützt ist.

Weiterhin wird mitgeteilt, dass ab sofort das F.C.I.-Logo nur noch von Mitgliedern der Delegier-ten-Commission e. V. benutzt werden darf und eine weitere Benutzung außerhalb der Delegierten Commission e. V. nach Markenrecht verfolgt würde.

Hierzu ist folgendes auszuführen:

Gegen die widerrechtliche Eintragung des F.C.I.-Logos beim Deutschen Patentamt wird die F.C.I. wegen Verstoß gegen das Namensrecht und Markenrecht so schnell wie möglich ein Löschungsverfahren/-klage einleiten. Die F.C.I. ist insoweit schon vorbereitend tätig geworden.

Es wird zur Zeit geprüft, ob darüber hinaus noch eine Unterlassungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht werden wird. Weiterhin wird überprüft, ob Schadensersatz geltend gemacht werden kann. 

Sollten Sie oder Ihre Züchter von der DC oder einer Frau Feldbusch auf Unterlassung der Verwendung des F.C.I.-Logos angeschrieben werden, so wird geraten, dieses zu ignorieren. Werten Sie diese leidige Angelegenheit nicht unnötig auf. Das Patentamt schützt Marken ohne vorherige Prüfung. Nur dem Schutz einer Marke ist noch keinerlei Bedeutung beizumessen, da eine Prüfung, ob Hinderungsgründe - wie im Falle des F.C.I.-Logos - vorhanden sind, nicht erfolgt. 

Wir werden Sie nach erfolgter Löschung der Eintragung beim Patentamt informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Meyer
(Hauptgeschäftsführer)

 

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Große Messe " Mein TIER" in Oldenburg

...vom 20. und 21. November 2004 in der Weser Ems Halle

 

Der Cocker Club Deutschland e.V. war selbstverständlich

auch für Sie dort präsent.

Wenn Sie mehr wissen möchten

hier klicken!

 

 

 

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Neues für unsere Züchter

Spezielle Fragen von Cocker- Freunden an unsere kompetenten Züchter
können ab sofort eingesehen werden
auf der nur für unsere Züchter zugängigen Web-Site.
Zugangs-Code vergessen?
Anfrage unter Angabe der Mitglieds-Daten an:

cockerclub@t-online.de

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Impfpass für Ihren Hund

Neu ! EU- Heimtierpass für Ihren Vierbeiner

Ab dem 3. Juli 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen
hinsichtlich für das Reisen mit Haustieren.
Für Hunde, Katzen und Frettchen muss dann ein neuer,
einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden,
wenn diese Tiere innerhalb der EU mit auf Reise gehen.
Der blaue Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner
ersetzt somit den derzeitig vorgeschriebenen gelben Impfpass.
Auch weiterhin wird der zukünftige Heimtierpass
vom niedergelassenen Tierarzt ausgestellt.
Neben den Angaben zum Tier und seinen Besitzer,
wird die gültige Tollwut-Impfung bescheinigt.
Sie wird von den EU-Mitgliedstaaten als einzige Impfung
für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage
und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Die Kennzeichnungsnummer (Tätowierung oder Micro- Chip)des Hundes,
muss ebenfalls im Pass eingetragen sein.

Übergangsregelung:__________________________________________________________

Wer eine Reise mit dem Haustier vor dem 3. Juli 2004 geplant hat,
kann die Tollwut- Impfung
weiterhin in dem bestehenden internationalen Impfpass eintragen lassen.
Wenn der Tollwutschutz noch über den 3. Juli hinaus gegeben ist,
behält der alte Impfpass weiterhin seine Gültigkeit.
Wichtig sind die Angaben zum Tier und Besitzer.
Das beinhaltet die Kennzeichnug des Tieres mit einem Micro- Chip
oder einer Tätowierung
und die Eintragung dieser Daten im alten Impfausweis.
Bei Besitzerwechsel oder mit Ablauf des Impfschutzes,
also spätestens nach zwölf Monaten,
verliert der gelbe Impfpassseine Gültigkeit.

Wichtig:___________________________________________________________________

Irland, Schweden und England dürfen für eine Übergangszeit von fünf Jahren
ihre schärferen Anforderungen an den Tollwut- Impfschutz
und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen den
Fuchsbandwurm- und Zeckenbefall weiterhin beibehalten.

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Neues von den Cockerfreundeskreisen

...neue Freundeskreise

...neue Termine

"Wer mehr wissen möchte,

klickt hier!"

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ZDF- Moderator ist "Cocker- Fan"

Moderator Klaus Kleber "outete" sich

in einer Sendung des "Heute Journal" beim Verlesen eines

Berichtes aus England , der das Thema zum Inhalt hatte:

"Welche deutsche Hunderasse ist die dümmste?"

(es wurde eine bekannte deutsche Schutz- Hunderasse benannt)

als bekennender Englischer Cocker Spaniel Fan.

Wir freuen uns darüber und können uns dem nur anschließen!

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Neue Seite für unsere Züchter

Der Cocker Club Deutschland e.V. bietet allen Züchtern des Clubs eine Service- Seite an.
Der Zugang hierzu muss angemeldet werden!
Als Züchter nutzen Sie bitte die Zugangsseite.

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Aufruf an alle Deckrüdenbesitzer
des
Cocker Club Deutschland e.V.
Der Club bietet allen Deckrüden- Besitzern die Möglichkeit,
in der Club-Hompage ihre Hunde im Deckrüden-Verzeichnis vorzustellen.

Hierfür sind alle interessierte Deckrüden- Besitzer aufgerufen, Ihre entsprechenden
Rüden an das Zuchtbuchamt zu melden.

Folgende Angaben sind zu übermitteln:
Name des Hundes (ggf. mit errungenen Titeln),
Zuchtbuch- Nummer,
Farbe,
vererbende Farbschläge,
HD- Befund,
Besitzer-Angaben,
ein qualitativ hochwertiges Farbfoto des Rüden;

Voraussetzung ist die volle Zuchttauglichkeit mit Datum der Zuchttauglichkeitsprüfung.

Die Meldungen bitte an das Zuchtbuchamt:
Fr. Karin Lehmkuhl,
Haldemer Str. 16
49163 Bohmte
Tel. 05471/1533
Fax: 05471/4036

eMail: cockerclub@t-online.de

Der Club würde sich über eine rege Beteiligung freuen und die Hompage
wäre um einen wichtigen Inhalt reicher!

Die gemeldeten Deckrüden finden Sie , wenn Sie
hier klicken.

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Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:

  1. Ohren kupiert nach dem 01.01.1987
  2. Rute kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz)
  3. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.

( zurück zur Verpfl.-Erklärung )

In accordance with the "Tierschutz-Hundeverordnung" (animal protection dog regulations) from the 1st May 2002 the following dogs will be banned from participating at dog shows both at home and abroad:

  1. Ears cropped after 01.01.1987
  2. Tail cropped after 01.06.1998 (exeption: dogs used for hunting in accordance with german law for the protection of animals)
  3. The ban is not enforced in exceptional cases if a medical indication is known, the corresponding certifi-cation must be enclosed together with the entry.

Selon le nouveau décret relatif à la protection des chiens, une interdiction d'exposition pour les chiens nommés ci-dessous, en provenance de l'Allemagne et de l'étranger, entrera en vigueur à partir du 1er mai 2002:

  1. Chiens dont les oreilles ont été coupées après le 01.01.1987
  2. Chiens dont la queue a été coupée après le 01.06.1998 (à l'exception des chiens de chasse conformément à la nouvelle réglementation sur la protection des animaux).
  3. L'interdiction d'exposition ne s'applique pa à ces exceptions lorsqu'il y a une indication médicale. Un certificat conforme doit être joint dans le rapport.

 


2. Ausstellungen

Ausstellungstermine/ Ausstellungsergebnisse ...

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Ausstellungen des Jahres

Die Schau- Termine des Cocker Club Deutschland e. V.

für das Jahr 2005 stehen fest.

Hier geht`s zu den Terminen

Wenn Sie an einem "Sponsoring" der Schauen interessiert sind,

bietet der Club ein interessantes Werbeangebot.

Mehr dazu: hier

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Erstplazierte, Anwartschaften und Gruppen- Ergebnisse,

sowie den Cocker des Jahres

finden Sie auf der Seite "Schauberichte ".

Dort finden Sie die einzelnen Bewertungen

in den entsprechenden Klassen für den

Englischen - und Amerikanischen Cocker Spaniel.

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Informationen und Wissenswertes

aus erster Hand

bekommen Sie auf unserem neuen Info- Stand.

Mehr dazu (hier klicken!)

 


3. Zuchtwesen

Wenn Sie sich für das Zuchtwesen interessieren:

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Die Zuchtordnung des Clubs

Bestimmungen und Paragraphen

hier...

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Die Tätowierzange hat ausgedient

Im Cocker Club Deutschland e.V. werden die Welpen nicht mehr tätowiert,

sondern mit einem Chip versehen.

Klicken Sie hier zur Info- Seite!

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Deckrüdenliste

Auf der Seite "Züchterverzeichnis" bieten wir zusätzlich

für Interessierte unsere aktuelle Deckrüdenliste an.

( hier klicken!)

 


4. Empfehlungen

Wichtige und interessante Informationen...

( zurück )

Zum Fressen gut...

Hundefutter im Test

Natürlich ist Ihnen die Gesundheit Ihres Hundes sehr wichtig,

dazu zählt selbstverständlich eine gute Ernährung.

Wenn Sie wissen wollen, welches Hundefutter wie zusammengesetzt ist

und wie die unterschiedlichen Produkte in einem direkten Vergleich abschneiden,

schauen Sie bitte in das Heft "Öko- Test" Ausgabe 3/ 2004

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wie zum Beispiel:

...der Dachverband VDH

...wo finden Sie in Ihrer Nähe den nächsten Tierarzt?

...Sie vermissen Ihren Hund (zentrale Registrierungsstelle),

eine Möglichkeit der Rückvermittlung!

...Hunderassen- und Züchterübersicht.

...finden Sie im "Ausgang" auf der Link- Seite (hier klicken!).

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Informationen und Wissenswertes

aus erster Hand

bekommen Sie auf unserem neuen Info- Stand.

Mehr dazu (hier klicken!)

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Genießen Sie Ihre Freizeit...!

( zurück )

wie...?

...vielleicht mit einem interessanten, informativen Buch ?

Empfehlungen finden Sie auf unserer Bücher- Seite.

 

 


5. Hund und Garten

Eine wichtige Information für alle Hundehalter mit Garten:

( zurück )

Dünger- eine Gefahr für Hunde?!

Organische Düngemittel für den Garten können nach Angaben von Tiermedizinern

für Hunde eine tödliche Gefahr sein.

Mischdünger, der unter anderem Hornspäne und Rizinusschrot enthält,

werde von Hunden auf Grund seines Hornanteils gern gefressen.

Über das Schrot werde dabei auch das hochgiftige Rizin dem Körper zugeführt,

warnt die Tierärztliche Hochschule Hannover.

In jüngster Zeit seien in der Klinik für kleine Haustiere verstärkt entsprechende Vergiftungen

mit oft tödlichem Ausgang beobachtet worden.

Symptome der Vergiftung seien unter anderem

Erbrechen, blutiger Durchfall mit Austrocknung, Schock, Krämpfe und Nierenversagen.


6. Hund und Recht

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§ Gesetze § Urteile § Tipps

 

Gurtpflicht für Hunde?

Bußgeld für Hund und Halter bei Verstoß

Immer häufiger kommt es bei Verkehrskontrollen zu Beanstandungen und Anzeigen,

weil Autofahrer Ihre mitgeführten Hunde im Pkw nicht gesichert haben.

Gilt also die Gurtpflicht auch für Hunde?

Grundsätzlich heißt es:

Wer einen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß.

Der Fahrzeugführer ist dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,

dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird (StVo, §23).

Tiere gelten im verkehrsrechtichen Sinn als Ladung und sind als solche zu sichern.

Und damit Ihr Hund im Auto bei einer Bremsung nicht zu einem tonnenschweren "Geschoß" wird,

denn aus einem15 kg- Hund wird bei ca. 50 km/h schnell das Dreißigfache seines Gewichtes,

gibt es neben diversen Spezialgurten für Hunde jeder Größe die Möglichkeit,

den Vierbeiner sicher in einer Transportbox zu transportieren.

Diese gibt es in verschiedenen Größen, so dass sich Ihr Hund auch einmal

während einer längeren Fahrt durchaus ordentlich strecken kann.

Also, nicht vergessen!

Denken Sie vor jeder Autofahrt an Ihre Sicherheit und an die Ihres Hundes!

Sichern Sie Ihren Vierbeiner im Pkw!

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Schlichten statt richten

Der Gang zum Schiedsmann kann sinnvoll sein

Es gibt für einen Hundebesitzer nicht schöneres,

als einen gesunden und quicklebendigen vierbeinigen Begleiter.

Ein Problem kann es dann werden, wenn der Hund

ausgiebig und laut in der heimischen Wohnung herumtobt

und damit evtl. die Mitbewohner oder Nachbarn stört.

 

Ein Wort gibt das andere; bis es zum Schluss ein Fall für das Gericht wird.

So weit muss es nicht kommen, denn die Folgen eines Gerichtsganges können unabsehbar sein.

Denken Sie an die Kosten, den Zeitaufwand und nicht zuletzt die Nerven, die so ein Rechtsstreit

mit sich bringt. Eine lohnende Alternative zum Gericht, ist der s.g. Schiedsmann.

Er tritt als Schlichter unter zerstrittenen Parteien auf und führt in der Regel eine

aussergerichtliche rechtsverbindliche Einigung herbei. Die Gebühr für diese ehrenamtliche

Tätigkeit liegt bei einem Bruchteil von dem, was ein richterliches Urteil kosten würde.

Seit einiger Zeit laufen Versuche in einigen Bundesländern, die es zur Pflicht machen,

bei einem Streitwert von bis zu EUR 750.- ( Bagatellfall ) zuerst mit dem Schlichter

zu verhandeln und erst, wenn keine Lösung gefunden wird, das Gericht anzurufen.

Im Bedarfsfall erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Rathaus bzw. Gemeindebüro.

In diesen Bundesländern ist das Schlichtungsverfahren Pflicht:

Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg,

Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland

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Halterrecht/-pflicht:

0190/ 213256- 330

Infos zum Recht für Hundehalter

über Fax- Abruf

Mietrecht/ allg. Haltung:

0190/ 213265- 340

  Mietrecht/ Tiere speziell:

0190/ 213265- 341

 

...so wird es gemacht:____________________________________________________

Telefon und Fax auf einer Leitung: Nummer anwählen, nach Signalton umstellen auf "Abruf";

Telefon und Fax auf separater Leitung: Gerät auf "Abfrage" stellen, dann die Nummer wählen;

Die Abfrage kostet EUR 0,62 je Minute.

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Richtig versichert?

Haftpflicht für Hunde

Eine Versicherungspflicht besteht für die meisten Hunde zur Zeit noch nicht.

Was aber passiert, wenn etwas passiert?

Die normale Haftpflichtversicherung ersetzt nur Schäden, die durch gezähmte Haustiere

wie Hamster, Vögel und Katzen entstehen.

Schäden, die Ihr Hund verursacht, sind somit nicht abgesichert!

Hier springt die Hunde- Haftpflichtversicherung ein.

Bei der Anschaffung Ihres neuen vierbeinigen Freundes sollten Sie auch daran denken...

...damit Ihnen zumindest finanziell nichts passiert, wenn etwas passiert.

Informieren Sie sich bei den Versicherungen.

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Urteile!

Freilauf für Hunde

Die ordnungsbehördliche Regelung einer Stadt oder Gemeinde, wonach ohne

Rücksicht auf Art und Größe der Hunderasse für das gesamte Gemeindegebiet

ohne zeitliche Ausnahme ein genereller Leinenzwang für Hunde besteht, ist

unverhältnismäßig und unzulässig. Damit wurde ein Bußgeldbescheid gegen einen

Hundehalter aufgehoben, der seinen Hund ohne Leine ausgeführt hatte.

Nach Auffassung der Richter hat auch der Hundehalter ein Recht auf

freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und ein Interesse an artgerechter Tierhaltung.

Hierzu gehört, dass in solchen Fällen beschränkte öffentliche Flächen,

die als solche gekenntzeichnet sind, jedenfalls zu bestimmten Zeiten

hiervon ausgenommen sind. Den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren

und Belästigungen durch umherlaufende Hunde wäre auch dadurch Rechnung getragen.

Oberlandesgericht Hamm,

Az.: 5 Ss OWi 1225/00

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7. Hund und Reisen

(zurück)

 

Schöne Ferien mit Ihrem Cocker Spaniel...

Anregungen und Informationen

für die schönste Zeit des Jahres!

 

Neu ! EU- Heimtierpass für Ihren Vierbeiner

Ab dem 3. Juli 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen

hinsichtlich für das Reisen mit Haustieren.

Für Hunde, Katzen und Frettchen muss dann ein neuer,

einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden,

wenn diese Tiere innerhalb der EU mit auf Reise gehen.

Der blaue Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner

ersetzt somit den derzeitig vorgeschriebenen gelben Impfpass.

Auch weiterhin wird der zukünftige Heimtierpass

vom niedergelassenen Tierarzt ausgestellt.

Neben den Angaben zum Tier und seinen Besitzer,

wird die gültige Tollwut- Impfung bescheinigt.

Sie wird von den EU- Mitgliedstaaten als einzige Impfung

für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage

und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.

Die Kennzeichnungsnummer (Tätowierung oder Micro- Chip)des Hundes,

muss ebenfalls im Pass eingetragen sein.

Übergangsregelung:__________________________________________________________

Wer eine Reise mit dem Haustier vor dem 3. Juli 2004 geplant hat,

kann die Tollwut- Impfung

weiterhin in dem bestehenden internationalen Impfpass eintragen lassen.

Wenn der Tollwutschutz noch über den 3. Juli hinaus gegeben ist,

behält der alte Impfpass weiterhin seine Gültigkeit.

Wichtig sind die Angaben zum Tier und Besitzer.

Das beinhaltet die Kennzeichnug des Tieres mit einem Micro- Chip

oder einer Tätowierung

und die Eintragung dieser Daten im alten Impfausweis.

Bei Besitzerwechsel oder mit Ablauf des Impfschutzes,

also spätestens nach zwölf Monaten,

verliert der gelbe Impfpass seine Gültigkeit.

Wichtig:___________________________________________________________________

Irland, Schweden und England dürfen für eine Übergangszeit von fünf Jahren

ihre schärferen Anforderungen an den Tollwut- Impfschutz

und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen den

Fuchsbandwurm- und Zeckenbefall weiterhin beibehalten.

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Hier sind Hunde gern gesehene Feriengäste:__________________________

Lüneburger Heide----------------------------- www.feriendorf-weinberghof.de

Nordsee: Neßmersiel, Dorumersiel--------- www.fewotreuhand.de

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Bei Auslandsreisen informieren Sie sich über die veterinärmedizinischen Einreisebedingungen der Länder, die besucht werden, um den Internationalen Impfausweis des Vierbeiners auf den geforderten Stand zu bringen und ggf.  notwendige Atteste einzuholen.

Auskünfte und aktuelle Bestimmungen erhalten Sie z.B. beim Veterinäramt,

oder fragen Sie bei Ihrem Tierarzt nach. Auch haben oft die Gemeinden Broschüren mit den Einreisebestimmungen ausliegen.

Der Cocker Club Deutschland e.V.

wünscht allen Cocker- Freunden eine schöne und erholsame Ferienzeit !

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(*) Anmerkungen geben nicht unbedingt die Meinung

des Vorstandes sowie der übrigen Mitglieder des Cocker Club Deutschland e. V. wieder .


8. Hund und Gesundheit

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Nicht nur zur Weihnachtszeit

"Naschen" kann so gefährlich sein!

 

 

Was für uns Menschen nicht nur zur Weihnachtszeit eine Versuchung ist,

der wir gerne hin und wieder nachgeben, kann für unsere lieben Hunde tödlich sein.

Gemeint ist der Genuss von Schokolade.

Theobromin heißt der Inhaltsstoff, der sich bei Hunden als tödliches Gift erweisen kann.

Dieser Stoff findet sich in der Kakao- Bohne

und ist in seiner Konsistenz von Schokolade zu Schokolade unterschiedlich.

Als tödliche Dosis gilt die Aufnahme von 100 Miligramm Theobromin pro Kilo Körpergewicht.

So würde ein mittelgroßer Hund eine Tafel Zartbitter nicht überleben.

Die Wirkung von Theobromin zeigt sich in der Regel nach vier Stunden:

starkes Hecheln, Durchfall, Erbrechen, Herzrasen und im Extremen

Krampfanfälle und der darauffolgende Tod- ein Gegenmittel gibt es nicht.

Sie sollten also ein wenig darauf achten, dass Ihr vierbeiniger Freund

nicht an diversen Leckereien in Schokoladen- Form herankommen kann

und das nicht nur zur Weihnachtszeit!

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Zum Fressen gut...

Hundefutter im Test

Natürlich ist Ihnen die Gesundheit Ihres Hundes sehr wichtig,

dazu zählt selbstverständlich eine gute Ernährung.

Wenn Sie wissen wollen, welches Hundefutter wie zusammengesetzt ist

und wie die unterschiedlichen Produkte in einem direkten Vergleich abschneiden,

schauen Sie bitte in das Heft "Öko- Test" Ausgabe 3/ 2004